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Gruppe von Radfahrern

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Volkswanderungen, Radtouristikfahrten, Straßenfeste, Umzüge, Motorsport etc.

Informationen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO.

Die Antragstellung hat über das Bürgermeisteramt zu erfolgen. Die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen werden von den jeweiligen Straßenbaulastträgern getroffen. Der Veranstalter hat die Kosten zu übernehmen, welche von einer Straßenbaubehörde oder einem Straßenbaulastträger als Erstattung von Aufwendungen für besondere Maßnahmen aus Anlass dieser Veranstaltung verlangt werden.

Formulare, Merkblätter

  • Antrag auf Durchführung einer Festveranstaltung (PDF) (48,2 KB)
  • Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen (PDF) (5,7 KB)
  • Sonderauflagen für Festwagen und das Mitführen von Tieren (PDF) (8,2 KB)
  • Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (PDF) (56,7 KB)

Amt, Ansprechpartner

Straßenverkehrsamt

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Geschäftsteil 2

 

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