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Schild BehindertenparkplatzParkausweis für Schwerbehinderte

Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde

Informationen

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ist der Eintrag des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blind) im Schwerbehindertenausweis notwendig.

Informationen zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg finden Sie im Infoblatt (unten auf dieser Seite).

Für das Parken auf den mit dem Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) gekennzeichneten Parkplätzen ist für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde reserviert. Eintrag des Merkzeichens aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) im Schwerbehindertenausweis erforderlich.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild

Formulare, Merkblätter

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg kann beim Straßenverkehrsamt ein Antragsformular angefordert werden.

Infoblatt über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (PDF) (36.3 KB)

Amt, Ansprechpartner

Straßenverkehrsamt

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Geschäftsteil 2

Die Städte Donzdorf, Eislingen, Geislingen, Göppingen und Uhingen haben eigene Straßenverkehrsbehörden.

Weiterführende Links

Versorgungsamt  

 

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