
Gefahrgut-Transporte
Fahrwegbestimmung
Allgemeine Informationen
Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter wird der Fahrweg außerhalb von Autobahnen von der Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb bestimmten Zeit von höchstens drei Jahren schriftlich bestimmt.
Bei Rückfragen zu folgenden Punkten wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart:
- Gefahrgutrecht, Anerkennen von Schulungen und Prüfungen, Gefahrgutfahrerschulung:
Herr Kavuncu
Tel.: 0711/2005-316
E-Mail: erhan.kavuncu@stuttgart.ihk.de
- ADR-Bescheinigungen:
Frau Hollstein
Telefon: 0711/2005-323
E-Mail: ingrid.hollstein@stuttgart.ihk.de
Fax: 0711/2005-429
Amt / Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Geschäftsteil 2
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