Container
Ausnahmegenehmigung und Kennzeichnung
Informationen
Die Aufstellung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Als Mindestvoraussetzungen für eine Genehmigung ist die sachgerechte Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über das Bürgermeisteramt.
Formulare / Merkblätter
Amt / Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nach Gemeindeszuständigkeit im Geschäftsteil 2
