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Verkehrsprojekte

in Bau/ in Planung

Stand: Juni 2009

Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 (2. Albaufstieg)

Der im Jahr 1990 eröffnete Neubau des 1. Albaufstiegs im Zuge der A 8 endet heute an der Raststätte Gruibingen. Für den planfestgestellten Abschnitt Gruibingen-Mühlhausen wurde inzwischen mit dem Bau begonnen: Die Tank- und Rastanlage wurde bereits im Jahr 2003 eröffnet. Der Ausbau der eigentlichen Trasse bis zum Anschluss Mühlhausen wartet dagegen noch immer auf den Startschuss. Durch wesentliche Lärmschutzeinrichtungen soll eine deutliche Entlastung der Gemeinde Gruibingen erreicht werden.

Der angesichts wachsender Verkehrsmengen dringend erforderliche weitere Abschnitt Mühlhausen-Hohenstadt (2. Albaufstieg) ist derzeit nicht in höchster Priorität der Bundesverkehrswegeplanung gelistet. Mit der Finanzierung über den regulären Haushalt für Bundesfernstraßen ist wegen des hohen Aufwands vorerst von rd. 350 Mio. Euro nicht zu rechnen. Bund und Land haben sich deshalb darauf verständigt, den Bau über eine private Vorfinanzierung durch Mauterhebung kurzfristig zu realisieren. Der Landkreis unterstützt diese Lösung, da über die reguläre Haushaltsfinanzierung keine Chancen gesehen werden, auf absehbare Zeit eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen. Wesentliches Element ist die Bypass-Lösung über den alten Albaufstieg der A 8, mit dem die Mautgebühr umgangen werden kann. Der Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan greift diese Planung als Sondermaßnahme nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Sommer 2004 eingeleitet. Der Landkreis Göppingen hat im Herbst 2004 eine umfangreiche Stellungnahme zur Planung abgegeben. Darin wird das Projekt grundsätzlich begrüßt. Zur Gewährleistung der verkehrlichen Interessen des Landkreises und der Belange der Raumschaft (mautfreie Umfahrungsstrecke, Entlastung der Ortsdurchfahrten, Lärm- und Umweltschutz) wurden im Einzelnen Anregungen und Bedenken formuliert, um die Akzeptanz der Baumaßnahme in den betroffenen Gemeinden zu gewährleisten. 

Der Erörterungstermin fand Ende September 2005 in Gruibingen statt. Ziel war es, den Planfeststellungsbeschluss bis Jahresende fertigzustellen. Zwischenzeitlich wurden Zweifel an der privaten Finanzierung des Projekts laut. Insbesondere die Höhe der Pkw-Maut (bisher ging man von einem Betrag in Höhe von 1,20 EUR je Fahrt aus) geriet in die Kritik. Mit einer niedrigeren Maut von 1 € könnte dagegen eine Anschubfinanzierung durch den Bund notwendig werden. Diese ginge zu Lasten der Mittelzuweisungen an das Land Baden-Württemberg für Baumaßnahmen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Zur weiteren Klärung der Details wurde eine neuerliche Expertise zur Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen wurde zunächst bis Ende 2006 gerechnet. Das Planfeststellungsverfahren wurde aber nicht wie geplant abgeschlossen. Stattdessen verlangte der Bund eine neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Ergebnisse erst 2008 bekannt wurden. Danach lässt sich das mautfinanzierte Baumodell nicht zu verträglichen Kostensätzen für den Endnutzer realisieren. Selbst mit einer staatlichen Anschubfinanzierung ist kein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis darstellbar.

Deshalb müssen jetzt Bemühungen in den Vordergrund rücken, die Maßnahme im regulären Investitionshaushalt des Bundes zu verankern. In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, ob im Rahmen des aktuell aufgelegten Konjunkturprogramms der Bundesregierung Mittel für den Bau des Albauftstiegs frei gemacht werden können. Sofern das dem Planfeststellungsverfahren von 2005 zugrunde liegende Mautmodell nicht zum Tragen kommt, würde allerdings zunächst eine Planänderung erforderlich. Wie sich im März 2009 abzeichnet, stehen aus den Konjunkturprogrammen keine Mittel für den A8-Albaufstieg zur Verfügung.

Neubau B 10 / B 466 / K 1404 Göppingen-Gingen/Ost und weiter bis Geislingen/Amstetten

Nach jahrzehntelangem Ringen um die geeignete Trassenführung konnte 1997 der Planfeststellungsbeschluss für das Gesamtprojekt bis Gingen/Ost und Süßen/Donzdorf erfolgen. Dieser war seit dem Frühjahr 1998 rechtskräftig. Mit dem Bau des Abschnitts Göppingen-Eislingen/Ost konnte nach Bereitstellung der Finanzmittel durch den Bund im Sommer 2001 begonnen werden. Der Baubeginn für die K 1404 (Querspange Salach) erfolgte im Herbst 2001. Sie bilden zusammen einen ersten verkehrswirksamen Abschnitt. Dieser konnte nach mehrfachen Verzögerungen im Bauablauf (Sauerierfunde, Vergabe-Klage, Witterungseinflüsse) am 7. Juni 2006 seiner Bestimmung übergeben werden. Seitdem rollt der Verkehr vierspurig an Eislingen vorbei. Die Querspange zur bisherigen B 10 beim Briefzentrum in Salach ist über einen neuen Kreisel verknüpft. Insbesondere im Schwerlastverkehr werden bereits starke Rückgänge in der Ortsdurchfahrt Eislingen von bis zu 40% des bisherigen Verkehrsaufkommens registriert.

Die Finanzierung der Weiterführung des planfestgestellten Abschnitts bis Gingen/Ost bzw. Süßen/Donzdorf (B 466) war lange Zeit nur zum Teil gesichert. Der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans listete die weiteren Bauabschnitte im vordringlichen Bedarf. Bei der Einweihung der OU Eislingen am 7. Juni 2006 hat Staatssekretärin Roth vom Bundesverkehrsministerium die Finanzierung eines weiteren verkehrswirksamen Abschnitts bis Süßen (Südumfahrung) ab 2008 verbindlich zugesagt. Bis dahin konnten, nach Aussage von Staatssekretär Köberle vom Innenministerium Baden-Württemberg durch Umschichtung von Erhaltungsmitteln, erste Brückenbauwerke des Folgeabschnitts finanziert werden, so dass es zu keinem vollständigen Baustillstand bis 2008 kam. Die für 2008 zugesagte Finanzierung des 2. Bauabschnitts kam erst nach vehementer Intervention des Landkreises und der Bundestagsabgeordneten in Gang. Am 19.09.2011 wurde schließlich der 2. Bauabschnitt der B 10 bis Süßen Ost in einer feierlichen Zeremonie eröffnet. Verkehrsminister Hermann stellte klar, dass das Straßenprojekt B 10/B 466 aus seiner Sicht vollendet werden müsste, weil die volle Verkehrswirksamkeit erst mit den Bauabschnitten 3 und 4 erreicht wird. Durch die chronische Unterfinanzierung des Etats für Maßnahmen an Bundesstraßen hat das Land zunächst der Abwicklung der bereits begonnen Projekte Vorrang eingeräumt. Neue Vorhaben, zu denen auch die Bauabschnitte 3 und 4 zählen, könnten demnach frühestens 2015 begonnen werden. Nur wenn der Bund über Sonderprogramme zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt ist mit einem vorzeitigen Baubeginn zu rechnen. Um die Dringlichkeit der 20 wichtigsten Projekte im Land zu klären nimmt das Land bitte Mitte 2012 eine Priorisierung anhand eines festen Kriterienkatalogs vor. Bisher wurden  die Bauabschnitte 3 und 4 immer im Zusammenhang betrachtet, da die Bautechnische Abwicklung aufgrund des erforderlichen Massenausgleichs bei  gleichzeitigem Bau wirtschaftlich wesentlich effizienter abgewickelt werden kann. Bei der Priorisierung sollen beide Bauabschnitte nun aber getrennt betrachtet und bewertet werden. Aus Sicht des Landkreises wird dies entschieden abgelehnt. Der Kreistag wird hierzu am 11. Mai 2012 eine Resolution verabschieden.

Die Weiterplanung der B 10-neu bis Geislingen und auf die Albhochfläche (Amstetten) ist ein vorrangiges verkehrspolitisches Ziel des Landkreises. Für den strukturschwachen Raum Geislingen werden durch die Verbesserung der Infrastruktur wesentliche Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung erwartet. Zur Unterstützung hat der Landkreis ein Gutachten vergeben, das die Dringlichkeit der Maßnahme untermauern soll. Die Ergebnisse wurden dem Kreistag im Mai 2002 vorgestellt. Die Prognosen zeichnen ein düsteres Bild: Danach wird der Verkehr trotz der bestehenden Engpässe weiter wachsen. Für das Planjahr 2020 werden Maximalwerte von 40.000 Fahrzeugen/Tag in Geislingen erwartet. Die extremen Belastungen der Ortsdurchfahrten an der B 10 sind nicht mehr zumutbar. Der Kreistag fordert deshalb die Aufnahme der Weiterführung bis Geislingen und auf die Albhochfläche in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans. Der im Frühjahr 2003 vorgelegte Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan sieht den weiteren Abschnitt bis Geislingen/Mitte (Anschluss B 466) im „vordringlichen Bedarf“ vor. Der Abschnitt Geislingen/Mitte-Geislingen/Ost befindet sich im „weiteren Bedarf“ mit Planungsrecht. Beide Teilabschnitte stehen unter dem Vorbehalt eines besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags. Der Bundesverkehrswegeplan wurde in dieser Form zwischenzeitlich vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Die Entwurfsplanung für beide Planungsabschnitte bis Geislingen/Ost wurde den Trägern Öffentlicher Belange inzwischen vorgestellt, der Kreistag nahm im Juli 2008 dazu Stellung. Der Bund hat inzwischen zugesagt, das erforderliche Planfeststellungsverfahren gemeinsam für beide Planungsabschnitte einzuleiten.

DB Neubaustrecke Stuttgart-Ulm-Augsburg

Das Projekt steht im Zusammenhang mit der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Anbindung des Landesflughafens ("Stuttgart 21" und soll durch eine Vorfinanzierung der Länder Baden-Württemberg und Bayern ermöglicht werden. Die schnellen ICE-Verbindungen und Güterverkehre könnten damit künftig mit wesentlichen Fahrzeitgewinnen über die Neubaustrecke abgewickelt werden. Dadurch entstünden freie Kapazitäten auf der alten DB-Trasse im Filstal, die für die weitere Optimierung des Nahverkehrs genutzt werden könnten. Der Landkreis fordert jedoch auch künftig eine angemessene Bedienung mit Fernverkehrsangeboten auf der Filstaltrasse für die Halte Göppingen und Geislingen.

Der Landkreis Göppingen hat der autobahnnahen Führung der Schnellbahntrasse erst nach langer Diskussion unter Würdigung der überregionalen Erfordernisse zugestimmt. Eine zusätzliche Belastung der schutzwürdigen Landschaften des Oberen Filstals sowie der Gemeinden Mühlhausen und Wiesensteig durch eine oberirdische Talquerung (Brücke) wird jedoch nicht akzeptiert. Der Landkreis fordert daher die vollständige Unterfahrung des Fils- bzw. Hasentals.
Die Bahn AG hat sich mittlerweile trotz massiver Widerstände aus der Raumschaft auf die Talquerung im Zuge der Optimierten Antragstrasse zwischen Mühlhausen und Wiesensteig festgelegt. Das Planfeststellungsverfahren sollte bereits im Frühsommer 2003 eingeleitet werden. Dieser wichtige Schritt ließ bis Anfang 2008 auf sich warten. Im Februar erfolgte die öffentliche Auslegung, zu der der Kreistag im April Stellung nahm und zahlreiche Anregungen und Bedenken geltend machte.

Nach wie vor ist die Lärmfrage strittig. Von den beiden parallelen Filstalbrücken zwischen Mühlhausen und Wiesensteig werden nicht nur Landschaftsbeeinträchtigungen sondern auch Belästigungen durch Lärmimmissionen erwartet. Mit Hochgeschwindigkeit auf den Brücken durchfahrende ICE- und Güterzug-Garnituren verursachen erhebliche Spitzenpegel, die seitens der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung jedoch nicht als Bemessungsgrundlage akzeptiert werden. Die DB lehnt die Offenlage der berechneten Spitzenwerte nach wie vor kategorisch ab. Basis für den Anspruch auf Lärmschutz bilden Mittelungspegel, nach denen keine relevanten Auswirkungen auf die nahe gelegenen Wohngebiete (etwa der Kreuzäcker in Mühlhausen) erwartet werden. Dieser Auffassung widerspricht der Landkreis vehement.

In einer im September eingebrachten Planänderung hat die DB inzwischen erhebliche Verbesserungen bei der Baulogistik ermöglicht. Durch den Verzicht zweier sogenannter "Zwischenangriffe" und Optimierungen bei der Massenverwertung ist es gelungen, die bauzeitlichen Beeinträchtigungen deutlich zu minimieren. Zur grundlegenden Lärmproblematik und zum Rettungs- und Sicherheitskonzept in den Tunnelröhren wurden jedoch keinerlei Konzessionen eingeräumt. Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme zur Planänderung im November 2008 seine diesbezüglichen Positionen nochmals bekräftigt und diese auch bei der Erörterungsverhandlung, die am 9./10.12.2008 in Gruibingen stattfand, erneuert. Die Bahn hat dabei in Aussicht gestellt, die geplante Y-Brücke baulich so auszustatten, dass eine spätere Nachrüstung höherer Lärmschutzwände grundsätzlich möglich ist. Allerdings wird diese nur auf externen Nachweis überhöhter Lärmimmmissionen nach Betriebsaufnahme erfolgen. 

Trotz erheblicher Mehrkosten wurde im Frühjahr 2009 die lang erwartetete und zuletzt immer wieder verschobene Finanzierungsvereinbarung für die Gesamtmaßnahme "Baden-Württemberg '21" (Tieferlegung Hbf und Neubaustrecke Stuttgart-Ulm) durch den Bund, das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und die Deutsche Bahn AG unterzeichnet. Damit ist das Projekt offiziell auf den Weg gebracht. Mit dem Baubeginn wird für das Jahr 2010 gerechnet. Erste Züge sollen ab 2019 rollen.

Amt, Ansprechpartner

Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

Ansprechpartner/innen

 

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