Tiere im Reiseverkehr
Bestimmungen zu übertragbaren Tierkrankheiten
Informationen
Im Reiseverkehr mit Heimtieren sind im Wesentlichen die Vorschriften des Bestimmungslandes im Hinblick auf Tollwut, zum Teil aber auch auf andere übertragbare Tierkrankheiten zu beachten.
Weiterhin ist für die Wiedereinreise nach Deutschland mindestens ein EU-Heimtierpass mit dokumentierter gültiger Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung (Chip/ Tätowierung) erforderlich.
Gesundheitsbescheinigungen
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt nach Terminvereinbarung und Untersuchung der Tiere ausgestellt.
Gesundheitsbescheinigungen für landwirtschaftliche Nutztiere einschließlich Pferde werden nach Terminabsprache ausgestellt.
Einreisebestimmungen zu einzelnen Ländern
Informationsbroschüre von Intervet
Amt, Ansprechpartner
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner nach Zuständigkeit
