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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur - Schülerbeförderung

Schulbus mit KindernSchülerbeförderung

Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Informationen

Nicht alle Schüler haben einen Anspruch auf ein Schüler-Abo / eine Monatskarte bzw. auf die Erstattung von Beförderungskosten. Es gibt verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen, um die Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Voraussetzungen

Umfang und Art der Erstattung ergeben sich aus der vom Kreistag beschlossenen Satzung des Landkreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, in der die Voraussetzungen festgelegt sind.

Nachfolgend sind die wesentlichen Beschlüsse aufgeführt:

  • Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus und Deutsche Bahn AG) hat Vorrang vor der Beförderung mit einem privaten Kraftfahrzeug bzw. einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug.
  • Kosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 3 km beträgt - gerechnet nach der Wegstrecke zu Fuß. Für Berufschüler gilt eine Mindestentfernung von 20 km.
  • Für Kinder der Grundschulförderklassen werden die Kosten nur erstattet ab einer Mindestentfernung von 1,5 km.
  • Schüler müssen einen Eigen- bzw. Kostenanteil bezahlen:
    • Schüler weiterführender Schulen: 42,30 EUR/ Monat
    • Grund-, Haupt-, und Sonderschüler sowie
    • Kinder der Grundschulförderklassen: 23,50 EUR/ Monat

Schüler-Abo

Bei Fragen zum Schüler-Abo wenden Sie sich bitte an die Verkehrsgemeinschaft Stauferkreis (VGS):

Verkehrsgemeinschaft Stauferkreis
Autenbachstraße 1
73035 Göppingen
Tel.: 07161/4037-19
Fax: 07161/4037-90
E-Mail: omnibusverkehr-goeppingen@t-online.de

oder
 
Filsland Mobilitätsverbund GmbH
Bahnhofstraße 24
73033 Göppingen
Tel.: 07161/29090-0
Fax: 07161/29090-200
E-Mail:  info@filsland.de

   

Fahrplan

Bei Fragen zum Fahrplan wenden Sie sich bitte an

  • die Verkehrsbetriebe des Landkreises oder
  • den Geschäftsteil Raumordnung und Verkehrsplanung des Landratsamtes oder
  • den Filsland Mobilitätsverbund (www.filsland.de) 

Weiterführende Informationen zum Schüler-Abo

  • Satzung des Landkreises Göppingen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskostentzung des Landkreises (PDF) (25.7 KB)
  • Aktuelles: Höhe der Eigenanteile der Eltern bei den Schülerbeförderungskosten ab 01. Januar 2011
  • Informationen zu Schüler-Fahrkarten
  • Filsland Mobilitätsverbund
  • Fahrpläne

Amt, Ansprechpartner, Zuständigkeiten

Ansprechpartner/innen für Schüler bzw. Eltern:

Schulsekretariate der Schulen sowie die jeweiligen Schulträger:

  • bei öffentlichen Schulen: die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
  • bei privaten Schulen: die Schulleitung
  • bei beruflichen Schulen: Straßenverkehrsamt im Landratsamt Göppingen 

Ansprechpartner/innen für die Schulträger:

Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

Ansprechpartner/innen

 

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