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Kreisstraßen

Der Landkreis Göppingen als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen

Straßenbaulast

Der Landkreis Göppingen ist Baulastträger von rd. 212 km Kreisstraßen. Das Kreisstraßennetz ist Bestandteil der klassifizierten Straßen (Bundes -, Landes - und Kreisstraßen).

Nach dem Straßengesetz B W. umfasst die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises Göppingen.

Kreisstraßen sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen.

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Landkreis Esslingen wird die technische Verwaltung der Kreisstraßen des Landkreises Göppingen vom dortigen Straßenbauamt (Amt 51) durchgeführt. Die Aufgaben des Amtes 51 mit den ihm unterstellten Straßenmeistereien beinhalten u. a.:

  • Planung und Bau von Kreisstraßen
  • Unterhaltung und Betrieb von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • Fahrzeug- und Gerätebeschaffung für den Straßenbetriebsdienst
  • Bau und Erneuerung von Signalanlagen, Beschilderung und Markierung
  • Stellungnahmen zu Planungen Dritter bei Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanungen und im Anbaurecht.

Informationen zum gemeinsamen Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen erhalten Sie auf der folgenden Seite:
Straßenbauamt Landkreis Esslingen

Baumaßnahmen im Bereich der Kreisstraßen

Die vom Landkreis Göppingen durchzuführenden Baumaßnahmen an Kreisstraßen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltspläne vom UVA festgelegt und finanziert. Einzelne Vorhaben sind im Kreisstraßenprogramm 2010 ff. festgelegt, dieses Programm wurde zuletzt nach einer Besichtigungsfahrt des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVA) am 27.04.2010 fortgeschrieben.

Bedeutendste Kreisstraßen-Baumaßnahme ist im Jahr 2010 die Fertigstellung der Ortsumgehung Donzdorf (K 1402).

Einweihung der neuen Umgehungsstraße am 10.07.2010Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung am 12.07.2010Straßenbesichtigung des UVA am 27.04.2010 in Bad Boll

Unterhaltungsmaßnahmen

Straßenbeläge

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsbelastung und höherer Achslasten des Schwerlastverkehrs wird die Substanz der Straßen immer mehr in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb müssen die Beläge der Fahrbahn und teilweise unzureichender Unterbau saniert werden.

Brücken

Im Zuge der Kreisstraßen sind 47 Brücken zu unterhalten. Der Zustand der Brücken wird turnusmäßig im Abstand von 6 Jahren einer Untersuchung unterzogen. Daraus resultierender Sanierungsbedarf ist in einem Programm für die Jahre 2010 ff mit Festlegung der Reihenfolge der Bauvorhaben dargestellt.

Straßenmeistereien

Die Straßenmeistereien Geislingen, Kirchheim und Deizisau sind zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den beiden Landkreisen Esslingen und Göppingen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf diesen Straßen.

Die Bezirke und Zuständigkeiten der Straßenmeistereien sind im beigefügten Plan ersichtlich.

Straßenmeisterei

Telefon

Zuständigkeitsbereich

Geislingen, Stuttgarter Str. 350,
73312 Geislingen

07331/96916-0
E-Mail: sm_geislingen@landkreis-esslingen.de

Bundesstraßen 99 km
Landesstraßen 108 km
Kreisstraßen 149 km

Deizisau, Herrenlandweg 1,
73779 Deizisau

07153/92239-0
E-Mail: sm_deizisau@landkreis-esslingen.de

Bundesstraßen 178 km
Landesstraßen 146 km
Kreisstraßen 75 km

Kirchheim, Dettinger Str. 140,
73230 Kirchheim u. T.

07021/98036-0
E-Mail: sm_kirchheim@landkreis-esslingen.de

Bundesstraßen 85 km
Landesstraßen 106 km
Kreisstraßen 182 km

Übersichtskarte der Bezirke (PDF) (758.4 KB)

Die Straßenmeistereien kümmern sich um insgesamt 1.128 Straßenkilometer.

Die Landkreise Esslingen und Göppingen sowie Teile der Bundesstraßen 10 und 27 im Stuttgarter Bereich (zw. Kreisgrenze und Beginn der Ortslage) sind dabei als ein Gebiet zusammengefasst.

Zu tun gibt es da einiges:

  • Bauliche Unterhaltung (Fahrbahnen, Kunstbauwerke, Seitenflächen, Entwässerungsanlagen, Markierungen, Beschilderungen)
  • Grünpflege (Mäharbeiten, Gehölz- u. Baumpflege)
  • Reinigung (Fahrbahnen, Parkplätze, Seitenflächen, Entwässerungsanlagen)
  • Winterdienst
  • Verkehrstechnische Tätigkeiten (Verkehrszeichen, Leitpfosten, Schutzplanken, Schutzzäune, Tunneleinrichtungen, Lichtsignalanlagen)
  • Streckenwartung
  • Amphibienschutz
  • Schadensbeseitigung (Unfall- u. Manöverschäden)

Weiterführende Links

  • Innenministerium Baden-Württemberg 
  • Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung

Amt, Ansprechpartner

  • Amt für Liegenschaften und Kreisstraßen 
    (zuständig für Kreisstraßen)
  • Rechts- und Ordnungsamt - GT 6 Raumordnung und Verkehrsplanung 
    (zuständig für Autobahnen, Bundes- u. Landstraßen)

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