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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Ausländerbehörde - Aufenthaltserlaubnis Ausbildung

Aufenthaltserlaubnis

zum Zwecke der Ausbildung

Voraussetzungen

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung werden insbesondere Studienaufenthalte oder die Teilnahme an Intensiv-Sprachkursen ermöglicht. Vor der Einreise muss für den beabsichtigten Aufenthalt regelmäßig ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat eingeholt werden.

Antragstellung

Auf Grund der Vielzahl zu beachtender Vorschriften und möglicher Einzelfallkonstellationen ist es an dieser Stelle nicht möglich, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung abschließend darzustellen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.

Gebühren

  • Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 110,00 EUR
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: 80,00 EUR

Amt, Ansprechpartner

Rechts- u. Ordnungsamt

Ausländerbehörde

Ansprechpartner Ausländerbehörde

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