Benutzung
Kreisarchiv Landkreis Göppingen
Benutzungsbedingungen
Die Archivnutzung steht nach den Ausführungen des Landesarchivgesetzes jeder Person zu, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dazu gehören z. B. wissenschaftliche Forschung, Publizistik, Familienforschung und heimatkundliche Studien.

Benutzerinnen und benutzer werden auf Wunsch gerne beraten, in welchen Unterlagen sich Informationen zu den jeweiligen Fragestellungen finden.
Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bleibt von der Benutzung ausgeschlossen.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen erfolgt vor Ort, eine Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich.
Für die Forscher stehen Arbeitsplätze im Benutzerraum zur Verfügung. Kopiermöglichkeit ist vorhanden; die Benutzung mitgebrachter Notebooks ist möglich. Die Benutzung des Archivs für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Zwecke ist gebührenfrei.
Amt, Anprechpartner
