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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Bauamt - Wohnraumförderung

Haus-Modell, HausplanungWohnraumförderung

Aufgaben des Bauamts

Baudarlehen der L-Bank

Die Wohnraumförderungsstelle des Bauamts bearbeitet Anträge für zinsgünstige Baudarlehen der Landeskreditbank (L-Bank) .Die L-Bank fördert im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Neubau von Mietwohnungen, die energetische Sanierung vorhandener Mietwohnungen und die Schaffung selbst genutzten Wohnraums. Auch die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau, Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Schwerbehinderten mit speziellen Wohnbedürfnissen kann gefördert werden.

Wichtiger Hinweis

Bitte warten Sie mit dem Abschluss eines Kaufvertrages bzw. dem Beginn der Baumaßnahme unbedingt bis zur Darlehenszusage der L-Bank ab.

Wurde vorzeitig ein Kaufvertrag abgeschlossen oder bereits mit der Baumaßnahme begonnen, ist nachträglich keine Förderung mehr möglich!

Eigentumsförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Paare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen mit zinsverbilligten Darlehen.

Paare ohne Kinder erhalten durch sogenannte Optionsdarlehen die Möglichkeit einer Förderung, sofern innerhalb von sechs Jahren ein Kind in die Familie aufgenommen wird.

In einem Beratungsgespräch können wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Förderdarlehens erfüllen. Bitte lassen Sie sich, um diesen Service in Anspruch zu nehmen, einen Termin reservieren.

Mietwohnraumförderung

Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum im Landkreis Göppingen in den Städte und Gemeinden entlang der B10 zuzüglich Albershausen. Es werden auch Wohnungen, die für Zwecke des ambulanten betreuten Wohnens erstellt werden gefördert.

Es wird ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt über 15 Jahre. Die Wohnungen sind für die Dauer von 15 Jahren zugunsten von Wohnungssuchenden mit einem in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein zu binden.

Anträge sind bis zum 31.Mai 2012 beim Landratsamt Göppingen einzureichen. Die L-Bank entscheidet bis zum 01.August 2012 über die Reihenfolge der förderfähigen Anträge.

Energetische Sanierung und / oder barrierefreie Modernisierung bestehenden Mietwohnraum

Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und / oder Herstellung von Barrierefreiheit bestehender Mietwohnungen. Die Wohnungen sind für die Dauer von längstens zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahme zugunsten von Wohnungssuchenden mit einem in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein zu binden.

Wohnungseigentümergemeinschaften

Gefördert werden landesweit Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und barrierearme oder barrierefreie Modernisierung ihres Wohnungsbestandes.

Weitere Informationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 erhalten Sie unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de

Zusätzlich bietet die L-Bank ein Mietwohnungsbauprogramm an. Auskünfte zum Mietwohnungsbauprogramm der L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de

Formulare und Merkblätter

Anträge und Broschüren zum aktuellen Förderprogramm erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes Göppingen.

Die Antragsformulare zum Download erhalten Sie direkt über die Internet-Seiten der L-Bank. www.l-bank.de

Sonstige Fördermöglichkeiten

Eine Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme des Bundes und des Landes für energetische Maßnahmen beim Bauen, Sanieren oder Modernisieren finden Sie unter www.energiefoerderung.de.

Zusätzlich können Sie sich in der Energieagentur des Landkreises, Herr Engelhardt, beraten lassen. Tel.: 07161/202 9100 oder E-Mail: energieagentur@landkreis-goeppingen.de

Amt, Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen
Bauamt  - Wohnraumförderungsstelle
E-Mail:
Anschrift: 73033 Göppingen, Lorcher Str. 6
Postfach: 73008 Göppingen, Postfach 809

Ihre Ansprechpartnerin:
Doris Rotter
Telefon: 07161/202-319
Fax: 07161/202-299
E-Mail:  
Zimmer: 317

Sprechzeiten:
Montag - Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr  und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag (ungerade Woche): 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

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