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Flächennutzungsplan

Erläuterungen zum Flächennutzungsplan

Landratsamt Göppingen als Genehmigungsbehörde

Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne der Gemeinden, der Gemeindeverwaltungsverbände und der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Göppingen. Ausgenommen davon sind die Flächennutzungspläne der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften

  • Göppingen - Schlat - Wäschenbeuren - Wangen und
  • Geislingen - Kuchen - Bad Überkingen.

In diesen zwei letztgenannten Fällen ist das Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigungsbehörde.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die Siedlungsentwicklung, also evtl. künftige Bauflächen auf einen Zeitraum von ca. zehn Jahren darstellt. Nach Ablauf des Zieljahres wird der Flächennutzungsplan auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung fortgeschrieben. Zum Flächennutzungsplan gehört in der Regel auch der Landschaftsplan, der sowohl den vorhandenen Bestand dokumentiert, als auch Maßnahmen z. B. zur Ortsrandgestaltung sowie zur Erhaltung von Biotopen enthält. Außerdem werden die zeichnerischen Darstellungen durch einen Erläuterungsbericht ergänzt.

Verfahren

Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen sind viele Fachämter, sogenannte Träger öffentlicher Belange, zu beteiligen. Vorgebrachte Anregungen sind vom Planungsträger sorgfältig abzuwägen. Es handelt sich hier um ein öffentliches Verfahren, d. h. der Beschluss über die Aufstellung, die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Auslegung auf die Dauer eines Monats sind öffentlich bekannt zu machen. Die maßgebenden Verfahrensbeschlüsse dürfen nur in öffentlichen Sitzungen gefasst werden. Für das Bauleitplanverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten.

Die Flächennutzungspläne können bei den Planungsträgern, also bei den Städten und Gemeinden, sowie bei den jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden eingesehen werden.

Amt, Ansprechpartner

Bauamt

Ansprechpartner/innen nach Gemeindezuständigkeit

 

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