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Allg. Sozialer Dienst -
Gerichtliche Verfahren
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Allgemeiner Sozialer Dienst, Kreisjugendamt Göppingen
Unsere Leistungen
Mitwirkung des Sozialen Dienstes in Familiengerichtsverfahren mit dem Ziel, die Personensorgeberechtigten zu beraten, die Leistungen des KJHG darzulegen und das Kindeswohlinteresse einzubringen
Zielgruppe, Personenkreis
Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche sowie sonstige beteiligte Personen im Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren
Leistungsgrundlagen
- § 50 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit
- § 49 a FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und
- §§ 1 und 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe) und
- § 1666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Leistungsziele
- Förderung und Unterstützung der außergerichtlichen Konfliktregelung zum Wohle des Kindes, Einbringung von erzieherischen und sozialen Gesichtspunkten des Minderjährigen
- Erzielung einvernehmlicher Regelungen im Familiengerichtsverfahren unter Wahrung des Kindesinteressen
- Entscheidung zum Wohl des Kindes herbeiführen
- Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe und Gefährdungen erkennen und durch Vorschläge, Leistungen usw. abwenden
Sozialpädagogische Grundleistungen
- Schriftliche oder mündliche Informationen der Familien über Beratungsangebote und Leistungen des Fachbereiches sowie der gesamten Jugendhilfe
- Beratung der Eltern/Kinder/Jugendliche/sonstigen Betroffenen im Rahmen von Einzel-/Paar- oder Familiengespräche
- Am Kindeswohl orientierte Mitwirkung im Familiengerichtsverfahren (schriftlich oder mündlich)
- Vernetzung aller Beteiligten
- Um notwendige Hilfen veranlassen zu können, notfalls Kindeswohlgefährdung gegen den Willen der Personensorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht abwenden.
Amt, Ansprechpartner
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
(Allgemeiner Sozialer Dienst)
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratamtes
(Termine nach Vereinbarung)
