Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen
Allgemeiner Sozialer Dienst, Kreisjugendamt Göppingen
Unsere Leistungen
Inobhutnahme und Herausnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich im Stadtgebiet aufhalten zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Schutzes durch unmittelbares Handeln in Eil- und Notfällen
Zielgruppe, Personenkreis
- Kinder und Jugendliche, die akut gefährdet sind
- Kinder und Jugendliche, die um Inobhutnahme bitten
Leistungsgrundlage
§§ 42 und 43 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe)
Leistungsziele
- Schutz der Kinder und Jugendlichen
- Versorgung, Pflege und Beaufsichtigung
Sozialpädagogische Grundleistungen
- Abklärung des Gefährdungspotentials
- Abwendung der Gefährdungssituation
- Beratung und Unterstützung
- Zuführung zur Schutzstelle
- Benachrichtigung der Eltern
- Zuführung zu den Eltern
- Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung
Weitere Informationen
- Wege aus der häuslichen Gewalt - Hilfsangebote im Landkreis Göppingen (PDF) (803 KB)
- Broschüre des Arbeitskreises Kinderschutz "Wir stellen uns vor" (PDF) (430.2 KB)
Mit dieser Broschüre geben wir einen Überblick über die einzelnen Institutionen des Arbeitskreises.
Darüber hinaus sehen wir die Broschüre als kleines Nachschlagewerk für den Landkreis Göppingen
zu verschiedenen Aspekten des Kinderschutzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht.
Die Broschüre kann auch im Sekretariat des Allgemeinen Sozialen Dienstes angefordert werden
(siehe unten unter Sachbearbeiter-/innen).
Amt, Ansprechpartner
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
(Allgemeiner Sozialer Dienst)
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratamtes
(Termine nach Vereinbarung)

