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Allg. Sozialer Dienst -
Hilfeplanung
Hilfeplanung nach § 36 KJHG
Allgemeiner Sozialer Dienst, Kreisjugendamt Göppingen
Unsere Leistungen
Bedarfsklärung, Einleitung und Überprüfung einer notwendigen und geeigneten Hilfe zur Erziehung
Zielgruppe, Personenkreis
Eltern, Personensorgeberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit familiären, sozialen und/oder persönlichen Problemen
Leistungsgrundlage
§ 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe), Hilfeplan
Leistungsziele
- Einrichtung einer Hilfe zur Erziehung
- Sicherstellung der Beteiligung der Eltern / Personensorgeberechtigten / Kindern / Jugendlichen / jungen Volljährigen an der Gestaltung und Planung der Hilfe
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit in der Familie
- Förderung und Unterstützung des Kindes / Jugendlichen / jungen Volljährigen zur Entfaltung seiner individuellen Entwicklungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des sozialen Lebensraumes
- Sicherstellung einer erweiterten Problemsicht durch das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zur Erarbeitung von angemessenen Hilfen und Angeboten
Sozialpädagogische Grundleistungen
- Beteiligung von Eltern, Kindern, Jugendlichen
- Durchführung einer Fallkonferenz mit Beschreibung und Erörterung der Problemlagen sowie einer fachlichen Einschätzung
- Diagnostik
- Kooperation mit anderen Fachkräften
- Moderation der Hilfeplanungsgespräche
- Erstellen des Hilfeplanes
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Hilfe
- Entscheidung einer Hilfe zur Erziehung in der Hilfeplanung im Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte und mit den Beteiligten
- Auswahl des Dienstes bzw. der Einrichtung nach den angebotenen Leistungen unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Wirtschaftlichkeit
- Konsensbildung über die Ausgestaltung der Hilfe unter Berücksichtigung der Ressourcen der Kinder, Jugendlichen, Eltern sowie jungen Volljährigen und dem Dienst bzw. der Einrichtung
- Auswertung der Hilfe
Amt, Ansprechpartner
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratamtes (Termine nach Vereinbarung)
