100er Schild
Ausnahmen von der Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger
Erläuterungen
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Personenkraftwagen mit Anhänger (Gespann) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Gespann) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 100 km/h beträgt.
Mitzubringende Unterlagen
- Bestätigung/Bescheinung von anerkannten Sachverständigen gemäß 9. AusnVO zur StVO
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Anhänger
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
