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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Verlust Betriebserlaubnis

Kfz-KennzeichenVerlust der Betriebserlaubnis

Erläuterungen

Jedes Mofa und Moped unter 80 km/h ist im Besitz einer Betriebserlaubnis. Diese kann original vom Kraftfahrt-Bundesamt oder nachträglich vom TÜV ausgestellt sein. Sollte diese in Verlust geraten sein, ist es erforderlich sich an den Hersteller zu wenden und sich eine Bescheinigung über eine Zweitschrift einer Betriebserlaubnis aushändigen zu lassen.
Die Bescheinigung muss später von der Kfz.-Zulassungsbehörde bestätigt werden. Anschließend kann diese Bescheinigung an den Hersteller versandt werden und Sie erhalten eine neue Betriebserlaubnis. Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt. Hierbei können Sie sich gleich an den TÜV wenden, der Ihnen ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis ausstellt. Zu beachten wäre dabei aber, dass diese wieder von der Zulassungsbehörde erteilt werden muss.

Mitzubringende Unterlagen

  • Bescheinigung vom Hersteller

Übersicht über mitzubringende Unterlagen

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde

 

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