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Kennzeichenverlust
Umkennzeichnung der Kennzeichen bei Verlust
Erläuterungen
Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichenschildern ist in jedem Falle eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Den Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich an Eides statt erklären. Sollte ein Polizeibericht mit Tagebuchnummer über den Diebstahl vorliegen entfällt die Versicherung an Eides statt.
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. eine Fotokopie
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei Verlust von nur einem Kennzeichen muss das verbliebene Kennzeichen vorgelegt werden
- letzter gültiger HU-Bericht, wenn das hintere Kennzeichen fehlt
- Verlusterklärung (muss vom Fahrzeughalter ausgefüllt und unterschrieben werden)
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Verlusterklärung (PDF) (19,9 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
