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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatzausstellung
Erläuterungen
Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust wird eine Erklärung an Eides statt des Fahrzeughalters benötigt.
Die Verlusterklärung an Eides statt ist vom Halter bzw. von derjenigen Person abzugeben , die den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinighung Teil I) verloren hat.
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. eine Fotokopie
- Letzter Gültiger HU-Bericht oder Vorlage des hinteren Kennzeichens mit gültiger Plakette (Sollte das Fahrzeug stillgelegt werden entfällt die Vorlage des HU-Berichtes)
- Verlusterklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Verlusterklärung (PDF) (19.9 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
