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EU-Fahrzeuge, neu
Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung und EWG-Übereinstimmungsbescheiniung
- Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
- Originalrechnung oder Kaufvertrag
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis- oder Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten
Übersicht mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6,9 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
