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Kfz-Zulassung -
Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel
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Umschreibung eines Fahrzeugs
in unseren Landkreis ohne Halterwechsel
Erläuterungen
Sie sind in den Landkreis Göppingen gezogen? Dann muss Ihr Fahrzeug in unseren Landkreis umgeschrieben werden. Hierbei erhält Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen beginnend mit GP.
Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Weitere Informationen auf der Seite Adressänderung.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis / Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht
- bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6.9 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
