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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel

Kfz-Kennzeichen

Umschreibung eines Fahrzeugs

in unseren Landkreis ohne Halterwechsel

Erläuterungen

Sie sind in den Landkreis Göppingen gezogen? Dann muss Ihr Fahrzeug in unseren Landkreis umgeschrieben werden. Hierbei erhält Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen beginnend mit GP.

Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Weitere Informationen auf der Seite Adressänderung.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) 
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer 
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht 
  • Personalausweis / Reisepass 
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten 
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht 
  • bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister 
  • bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen

Übersicht über mitzubringende Unterlagen

Formulare

Vollmacht (PDF) (35 KB)

schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6,9 KB)

Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde 

 

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