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Kfz-Zulassung -
Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel
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Umschreibung eines Fahrzeugs
in unseren Landkreis mit gleichzeitigem Halterwechsel
Erläuterungen
Wenn Sie von außerhalb des Landkreises Göppingen ein Fahrzeug erworben haben, muss dieses in unseren Landkreis umgeschrieben werden. Hierbei erhalten Sie die amtlichen Kennzeichen, beginnend mit GP.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis / Reisepass
- ggf. Vollmacht
- bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6.9 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
