Sie sind hier:
Startseite -
Landratsamt -
Ämter A-Z -
Kfz-Zulassung -
Umschreibung innerhalb Landkreis
![]()
Umschreibung bei Halterwechsel
innerhalb des Landkreises
Erläuterungen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit bisherigem Göppinger "GP-Kennzeichen" erworben haben, liegt ein Halterwechsel vor.
Die Umschreibung muss unverzüglich erfolgen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person und Personalausweis / Reisepass desjenigen auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6,9 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
