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Wiederzulassung auf den gleichen Halter
nach vorübergehender Stillegung
Erläuterungen
Ihr Fahrzeug war vorübergehend stilllgelegt soll wieder auf Sie zugelassen werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis / Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6,9 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
