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Technische Änderungen
Eintragungspflichtige technische Änderungen an Kraftfahrzeugen
Erläuterungen
Wenn eine technische Veränderung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde, müssen Sie diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Hierüber erhalten Sie ein technisches Gutachten.
Beachten Sie die Hinweise in Ihrem technischen Gutachten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist und lassen Sie die Änderung ggf. unverzüglich eintragen. Eine Nichteintragung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Weiterführende Links
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
