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Kfz-Kennzeichen

Technische Änderungen

Eintragungspflichtige technische Änderungen an Kraftfahrzeugen

Erläuterungen

Wenn eine technische Veränderung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde, müssen Sie diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Hierüber erhalten Sie ein technisches Gutachten.

Beachten Sie die Hinweise in Ihrem technischen Gutachten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist und lassen Sie die Änderung ggf. unverzüglich eintragen. Eine Nichteintragung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II 
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen

Übersicht über mitzubringende Unterlagen

Weiterführende Links

TÜV Süddeutschland

DEKRA

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde

 

 

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