Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Erläuterungen
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Die Außerbetriebssetzung kann auch durch Dritte erfolgen, hierfür ist keine Vollmacht erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kennzeichen
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
