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Grüne Kennzeichen
Steuerbefreiung für bestimmte Fahrzeugarten
Erläuterungen
Bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Fahrzeuge zur Nutzung in Land- und Forstwirtschaft
- Anhänger für Tiertransporte und zu Sportzwecken
- Anhänger für die beim Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag eingetragen ist
- Sonderfahrzeuge, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Die Zuteilung muss im Einzelfall telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen
Antrag auf Steuerbefreiung (bei Ihrem Finanzamt erhältlich)
Übersicht mitzubringende Unlerlagen
Weiterführende Links
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
