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Vermietung
Fahrzeuge zur an Selbstfahrer
Erläuterungen
Wird ein Fahrzeug zur Vermietung an andere Personen (z. B. eines Autohauses zur Nutzung an Kunden) überlassen, muss diesin die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Diese Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Fahrzeugschein mit gültiger HU
- Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „ Fahrzeug zur Vermietung an Selbstfahrer / Selbstfahrer / Vermietfahrzeug“
Übersicht mitzubringende Unlerlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
zulassungsbehoerde@landkreis-goeppingen.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
