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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Rotes Kennzeichen 07

Rotes Kennzeichenrotes Wechselkennzeichen Oldtimer

zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer

Erläuterungen

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen

Die Verwendung roter Kennzeichen ist ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Bei den roten Oldtimerkennzeichen sind noch die An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen (die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs zulässig.

Vorraussetzung für die Zuteilung eines solchen Kennzeichen ist, dass die Fahrzeuge 30 Jahre oder älter ab Erstzulassungsdatum sind.

Mitzubringende Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe unten) 
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung
  • Kopie des/r Fahrzeugbriefe(s) / Zulassungsbescheinigung
  • Oldtimergutachten §23 FZA

Übersicht mitzubringende Unlerlagen

Formulare

Merkblatt rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (PDF) (9.2 KB)

Antrag Rotes Dauerkennzeichen (PDF) (68.5 KB)

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde 

 

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