
Rote Kennzeichen
zur wiederkehrenden Verwendung
Rotes Kennzeichen für Händler
Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.
Die Zulassungsbehörde kann an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -handwerker oder -händler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, solche Kennzeichen ausgeben.
Mitzubringende Unterlagen
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- schriftlicher Antrag (Formular siehe unten)
- polizeiliches Führungszeugnis (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
Übersicht mitzubringende Unlerlagen
Formulare
Merkblatt rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (PDF) (12.1 KB)
Antrag Rotes Dauerkennzeichen (PDF) (7 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
