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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Oldtimer-Kennzeichen

H-Kennzeichen

Oldtimer-Kennzeichen

Zuteilung eines H-Kennzeichens

Erläuterungen

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen. Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschalierte Steuersatz.

Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Zulassung als sog. Oldtimer-Gutachten erforderlich. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.

Ein Saisonkennzeichen ist nicht gleichzeitig möglich.

Aufgrund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei H-Zulassungen neben dem Unterscheidungszeichen "GP" und dem notwendigen "H" höchstens 5 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich. Aus Platzgründen ist daher eine Kombination mit 6 Stellen zzgl. "H" wie z.B. GP-AA 1234 H nicht möglich. Es wird gebeten dies bei der Wunschkennzeichenreservierung zu berücksichtigen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters für den Beauftragten

Übersicht mitzubringende Unlerlagen 

Formulare

Vollmacht (PDF) (35 KB)

Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)

Amt, Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde 

(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)

Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde

 

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