Oldtimer-Kennzeichen
Zuteilung eines H-Kennzeichens
Erläuterungen
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen. Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschalierte Steuersatz.
Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Zulassung als sog. Oldtimer-Gutachten erforderlich. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.
Ein Saisonkennzeichen ist nicht gleichzeitig möglich.
Aufgrund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei H-Zulassungen neben dem Unterscheidungszeichen "GP" und dem notwendigen "H" höchstens 5 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich. Aus Platzgründen ist daher eine Kombination mit 6 Stellen zzgl. "H" wie z.B. GP-AA 1234 H nicht möglich. Es wird gebeten dies bei der Wunschkennzeichenreservierung zu berücksichtigen.
Mitzubringende Unterlagen
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters für den Beauftragten
Übersicht mitzubringende Unlerlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
