Kurzzeitkennzeichen
für Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten
Erläuterungen
Das Kurzzeitkennzeichen wird zur einmaligen Verwendung ausschließlich für Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten vergeben. Bei einmaliger Verwendung ersetzt das Kurzzeitkennzeichen das rote Kennzeichen. Dieses findet als so genanntes Händlerkennzeichen seine mehrmalige Verwendung.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal fünf Tage ab Ausstellungsdatum.
Für den Fahrzeughalter hat das Kurzzeitkennzeichen im Vergleich zum roten Kennzeichen den Vorteil, dass es nicht an der Zulassungsstelle zurückgegeben werden muss. Es verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit.
Mitzubringende Unterlagen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis- oder Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht (Link) und Personalausweis/Reisepass des Antragstellers und der Ausweis des Bevollmächtigten
Übersicht mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
