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EU-Fahrzeuge, gebraucht
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus der EU
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Hauptuntersuchungsbericht (wenn die Erstzulassung mehr als 3 Jahre zurückliegt)
- Vollgutachten (bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis- oder Reisepass
- Original Kaufvertrag bzw. Rechnung
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
Übersicht mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
schrifliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6,9 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
