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Halterauskünfte
Auskunftserteilung über Fahrzeugdaten und -halter
Hinweise
Eine Auskunft über einen Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (z. B. Verkehrsunfall) vorliegen. Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.
Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden.
Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Online-Abfrage)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
