Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatzschein bei Unbrauchbarkeit
Erläuterungen
Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen
- alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
- evtl. HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
