Anhängerverzeichnis nach § 11 FZV
für Zugfahrzeuge
Erläuterungen
Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil II in den Firmen verbleiben können und sie dafür anstatt dessen eine Mehrfertigung des Anhängerverzeichnisses in den Zugfahrzeugen mitführen können.
Ein Anhängerverzeichnis kann sich jede Firma und jede Spedition ausstellen lassen, die sich im Besitz mehrerer Anhänger befindet.
Aus dem Verzeichnis müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name, Vorname und Anschrift des Halters
- Marke
- Fahrzeugklasse
- Art des Aufbaus
- Leermasse
- zulässige Gesamtmasse
- bei Sattelanhängern Stützlast
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Datum der ersten Zulassung
- Kennzeichen der Anhänger
Bei Stilllegung eines Fahrzeugs oder Änderung (technische Daten) sind alle Ausfertigungen dieses Verzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.
Die Anzahl der Mehrfertigungen können Sie selbst bestimmen.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Anhängerverzeichnisses sein und möchten, dass noch weitere Anhänger mitaufgenommen werden, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Es wird Ihnen dann ein neues Anhängerverzeichnis mitsamt der gewünschten Mehrfertigungen ausgestellt.
Mitzubringende Unterlagen
Antrag mit Angabe sämtlicher Kennzeichen
Übersicht mitzubringende Unlerlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
