![]()
Namensänderungen
Änderung des Namens vom Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren
Erläuterungen
Wenn sich der Name eines Fahrzeughalters z. B. durch Heirat geändert hat oder bei Firmen eine Umfirmierung stattgefunden hat, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Personalausweis oder Reisepass mit geändertem Namen und/oder die standesamtliche Urkunde
- bei Einzelfirmen eine Gewerbeanmeldung mit geändertem Namen
- bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind benötigen wir den Handelsregisterauszug mit der geänderten Umfirmierung
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
