Adressenänderung
Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren
Erläuterungen
Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Die Vorlage des Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht notwendig.
Weitere Informationen:
Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
- bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist die Abteilung 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
