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Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Erläuterungen
Als Halter müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- Personalausweis / Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
Übersicht über mitzubringende Unterlagen
Formulare
Vollmacht (PDF) (35 KB)
schriftliche Einwilligungserklärung für Minderjährige (PDF) (6.9 KB)
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (PDF) (280 KB)
Amt, Ansprechpartner
(Hinweis: Die Kfz-Zulassungbehörde ist der Geschäftsteil 3 im Straßenverkehrsamt.)
Tel. Göppingen: 07161/202-291
Tel. Außenstelle Geislingen: 07331/304-301
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
