Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt Göppingen
Aufgaben
Dem Gesundheitsschutz kommt die Aufgabe zu, Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung durch ansteckende Krankheiten und Umwelteinflüsse zu vermeiden.
- Infektionsschutz
Im Mittelpunkt steht hier die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und die Belehrung von Personen die im Lebensmittelbereich tätig sind nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Tuberkulose
Das Gesundheitsamt kontrolliert, bekämpft und informiert Sie über Tuberkuloseerkrankungen. Es gilt die Ansteckungsquelle (Quellensuche) herauszufinden und die Ausbreitung durch eine gezielte Umgebungsuntersuchung zu verhindern.
- Umwelthygiene
Beratung zu aktuellen Umweltproblemen. Ausarbeitung von Gutachten zu umwelthygienischen Problemen, Begutachtung und Mitwirkung bei der Planung von Bauvorhaben mit medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben.
- Trinkwasserschutz
Überwachung der Trinkwasserhygiene, Begehung der Trinkwasserversorgungsanlagen und der dazu gehörigen Wasserschutzgebiete gemäß der Trinkwasserverordnung.
- Schwimmbäder
Hygienische Überprüfung der Hallen- und Freibäder mit der mikrobiologischen und chemischen Kontrolle des Schwimm- und Badebeckenwassers.
- Kommunalhygiene
Hygienische Überwachung von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime sowie Einrichtungen der Körperpflege.
Informationen des Gesundheitsamts zum Gesundheitsschutz
- Nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldete Krankheiten im Landkreis Göppingen
- Zecken und deren übertragbare Krankheiten
- Jahresbericht über die nach dem IfSG gemeldeten übertragbaren Krankheiten
- Empfohlene Standardimpfungen für Jugendliche (ab 16 Jahre) und Erwachsene (PDF) (39.9 KB)
Formulare und Merkblätter
Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern.
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Merkblatt Norovirus-Erkrankungen (PDF) (32.6 KB)
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Merkblatt Legionellen (PDF) (132.2 KB)
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Merkblatt Hepatitis A (PDF) (56 KB)
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Merkblatt Kopfläuse (PDF) (53.4 KB)
- Anzeigeblatt für Zisternen nach § 13 Abs. 3 Trinkwasserverordnung (PDF) (41.3 KB)
Gebühren
Für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Lebensmittel) wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben.
Weiterführende Links
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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Informationen über Infektionskrankheiten, Fortbildungen im Bereich der Hygiene, Fortbildungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Jahresberichte, verschiedene Gesundheitsberichte und Pressemitteilungen) -
Robert-Koch-Institut
Informationen inkl. Merkblätter zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
