Hornissen
Schutz der Hornissen im Landkreis Göppingen
Wo und wie leben Hornissen?
Die traditionellen Lebensräume der Hornisse sind artenreiche lichte Laubmischwälder, aber auch Streuobstwiesen. Mit zunehmender Zerstörung dieser Biotope ist die Hornisse immer häufiger auf Nistmöglichkeiten im Siedlungsbereich des Menschen (z. B. Rolllädenkästen, ungenutzte Kamine, Dachböden, Scheunen usw.) angewiesen.

Die Hornissenkönigin fängt im Frühjahr an, aus morschem Holz und Speichel eine papierartige Wabe zu bauen und darin Eier abzulegen. Vier Wochen später schlüpfen die ersten Arbeiterinnen. Sie übernehmen jetzt Brutpflege und Nestbau, die Königin widmet sich nur noch dem Eierlegen. Für die Fütterung der Larven erbeuten die Arbeiterinnen täglich bis zu einem halben Kilo Insekten, z. B. Fliegen, Käfer, Raupen oder Wespen. Die Hornisse leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des natürlichen Gleichgewichtes.
Die Arbeiterinnen selbst ernähren sich vom Zuckersaft der Bäume und gelegentlich auch von Fallobst. Mitte August bis Ende September erreicht die Hornissenburg eine stattliche Größe von 30 cm Breite und 60 cm Höhe. Dann zählt der Hornissenstaat 200 – 600 Tiere. Die nun schlüpfenden Insekten bestehen ausschließlich aus Jungköniginnen und Drohnen (Männchen), die ausschwärmen und sich außerhalb des Nestes begatten. Damit ist der Bestand ein weiteres Jahr gesichert. Bis Ende Oktober/Anfang November ist das Volk bis auf die Jungköniginnen, die an frostsicheren Orten überwintern, ausgestorben. Das alte Hornissennest wird kein zweites Mal benutzt.
Drei Hornissenstiche töten (k)einen Menschen!
Die Hornisse wurde wegen der irrtümlichen Meinung „drei Hornissenstiche töten eine Menschen, sieben Stiche ein Pferd“ oft gnadenlos durch den Menschen verfolgt. Dadurch, aber auch wegen der Zerstörung der Lebensräume, wurde die Hornisse bereits 1984 auf die Rote Liste der gefährdeten Tierarten gesetzt. 1987 wurde die Hornisse in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen und ist seither gesetzlich geschützt. Sie darf also weder getötet noch gefangen oder deren Niststätte beeinträchtigt werden; das gilt auch für Ansiedlungen im menschlichen Umfeld. Zuwiderhandlungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Eingriffsmaßnahmen an Nestern dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde durchgeführt werden.
Der Landkreis Göppingen klärt auf
Um ein höheres Maß an Duldsamkeit gegenüber Hornissen zu erreichen, hat das Landratsamt Göppingen ein Info-Faltblatt über diesen verkannten Nützling herausgebracht. Seit 1999 bauen die im Landkreis ehrenamtlich tätigen Hornissenspezialisten Waltraud Cless, Konrad Rühle und Uwe Schuler durch Beratung Ängste Betroffener ab. Sie haben eine spezielle naturschutzrechtliche Genehmigung und dürfen - falls notwendig - ein Nest auch entvölkern und danach versetzen. Im Jahresdurchschnitt werden sie ca. 30 Mal um Rat gefragt. Die Arbeit im Hornissenschutz trägt mittlerweile Früchte. In den meisten Fällen können die Betroffenen nach einer entsprechenden Aufklärung von einer Schonung des Hornissenvolkes überzeugt werden, womit eine Umsiedlung entbehrlich wird. Die untere Naturschutzbehörde unterstützt diese Arbeit mit einer Aufwandsentschädigung.

Nisthilfen für Hornissen
Da die klassischen Nistplätze der Hornissen (alte hohle Bäume) auch in waldreichen Gegenden nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, ist die Bereitstellung von Nisthilfen ein weiteres wichtiges Instrument für den Hornissenschutz. Hornissenkästen können entweder selbst gebaut oder fertig gekauft werden. Kluge Gärtner nützen die Insekten als natürliche Schädlingsbekämpfer, indem sie ihnen Nisthilfen anbieten.
Richtiges Verhalten in der Nähe von Hornissen
Außerhalb ihres Nestbereiches, das sind etwa 4 m Abstand, sind Hornissen stets fluchtbereit. Innerhalb dieses Abstandes sind sie, sei es durch Verstellen des Flugloches, Erschütterung des Nestes oder heftige Bewegungen, durchaus zum wehrhaften Angriff bereit. Verhält man sich dagegen ruhig, kann man sich ohne Gefahr dem Nest nähern und das Volk beobachten. Durch Unachtsamkeit verursachten Angriffen darf nicht mit heftigen Armbewegungen begegnet werden. Hornissenstiche sind nicht gefährlicher als der Stich einer Biene oder Wespe. Bei Veranlagungen zu allergischen Reaktionen sind allerdings alle Insektenstiche gefährlich. Hier ist der Besuch eines Arztes angezeigt, ansonsten genügt es, die Stichwunde zu kühlen. Hornissen werden nachts vom Licht angelockt. Fenster sollten deshalb vor dem Einschalten des Lichts geschlossen oder mit einem Fliegengitter versehen werden.
Das Hornissen-Faltblatt des Landkreises Göppingen
Wichtige Informationen über Hornissen in kompakter Form erhalten Sie im Hornissen-Faltblatt des Landkreises Göppingen.
Hornissen-Faltblatt (PDF) (142.5 KB)
