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Geschäftsteil 2 -
Abfalltransporte
Transport von Abfällen
Wichtige Informationen für Abfalltransporteure
Beförderung von Abfällen bedarf einer Genehmigung
Die gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen ist nur mit einer Genehmigung zulässig. Entsprechende Gewerbebetriebe, die sich für diesen Unternehmenszweck interessieren, müssen einen Antrag beim Umweltschutzamt stellen (Formulare sind bei uns erhältlich) und eine Vielzahl von weiteren Unterlagen vorlegen. Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob die Firma für die Durchführung von Abfalltransporten u. a. speziell im Hinblick auf den Umgang mit gefährlichen Abfällen, die im produzierenden Gewerbe anfallen, geeignet ist.
