Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kreisjugendamt Göppingen
Aufgabe: Finanzielle Abwicklung der Jugendhilfe
Leistungen der Jugendhilfe
- Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege)
- Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen (ohne Volljährige)
- Kindergärten-, Kindertagesheim- und Schülerhortbeiträge
- Versorgung in Notsituationen
- Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Kostenersatz
- Einkommens- und Vermögensprüfung, Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge
- Überleitung von Ansprüchen
- Einzug einschließlich Vollstreckung
Bedarfsermittlung
Die Ermittlung des erzieherischen und sozialpädagogischen Bedarfs erfolgt durch folgende Stellen:
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Jugendgerichtshilfe (Besonderer Sozialer Dienst)
- Pflegekinderdienst
- Fachbereich Adoptionen (Besonderer Sozialer Dienst)
Amt, Ansprechpartner
Sachbearbeiter/-innen im Kreisjugendamt
(Geschäftsteil 5: Leistungen der Jugendhilfe)
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
(Termine nach Vereinbarung)
