Jugendgerichtshilfe
Kreisjugendamt Göppingen
Aufgaben
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) wird bei straffällig gewordenen Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) tätig. Die Sozialarbeiter/-innen beraten und begleiten den jungen Menschen vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Bei der Gerichtsverhandlung bringen sie die persönliche Situation des jungen Menschen zur Sprache und tragen so dazu bei, dass der Jugendrichter ein angemessenes Urteil findet. Die JGH überwacht die richterlichen Auflagen und vermittelt sozialpädagogische Hilfen, wie z. B. Soziale Trainingskurse und Einzelbetreuungen. In der Regel wird die JGH über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von der Straftat informiert und geht von sich aus auf die Betroffenen zu.
Weitere Informationen
Infoblatt für Jugendliche (PDF) (373.8 KB)
Amt, Ansprechpartner

Standort:
Nebengebäude, Eberhardstraße 20/2
73033 Göppingen
Tel.: 07161/202-666.
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
(Besondere Soziale Dienste, BSD)
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
(Termine nach Vereinbarung)
