Jugendhilfeplanung
Kreisjugendamt Göppingen
Aufgaben
Die Jugendhilfeplanerin untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen: Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden? Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können? Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?
Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach der der öffentliche Träger (das Kreisjugendamt)
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.
Vorgehensweise in der Jugendhilfeplanung
Planungsbereiche sind unter anderem Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung. Dies kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten (Mädchen, Jungen, Eltern sowie Ehrenamtlichen z. B. aus der Jugendarbeit und Fachkräften aus den Einrichtungen der Jugendhilfe) funktionieren.
Deshalb hat das Kreisjugendamt ein Konzept der Jugendhilfeplanung entwickelt, das die Lebensräume von Mädchen und Jungen dort "unter die Lupe" nimmt, wo sie sich aufhalten, ihre Freizeit verbringen, lernen und wohnen. In dieser "kommunalen Jugendhilfeplanung" können die Beteiligten ihre Meinung sagen und ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern. In vielen Gemeinden des Landkreises entstanden daraus konkrete Projekte mit Vereinen, neue Jugendräume u. v. m.
Kreisjugendplan

Vorwort im Kreisjugendplan - Landrat (PDF) (18.2 KB)
Inhaltsverzeichnis (PDF) (130.2 KB)
Teil A - Einleitung (PDF) (94.7 KB)
Teil B - Sozialstrukturatlas (PDF) (807.6 KB)
Teil C1 - Jugendarbeit (PDF) (384.6 KB)
Teil C2 - Jugendsozialarbeit (PDF) (667 KB)
Teil C2 - Jugendsozialarbeit - Anhang (PDF) (674.7 KB)
Teil C3 - Suchtprophylaxe (PDF) (49.5 KB)
Teil C4 - Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe (PDF) (39.4 KB)
Teil C5 - Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (PDF) (94.3 KB)
Teil C6 - Stärkung der Familie (PDF) (470.9 KB)
Teil C7 - Hilfen zur Erziehung (PDF) (446.5 KB)
Teil C8 - Weitere Aufgaben des Kreisjugendamts (PDF) (272.8 KB)
Teil C9 - Beratung in verschiedenen Lebenslagen außerhalb des Kreisjugendamts (PDF) (767.6 KB)
Teil D - Förderrichtlinien und Förderbeschlüsse (PDF) (270.2 KB)
Teil E - Maßnahmenkatalog (PDF) (365.8 KB)
Teil F - Stichwortverzeichnis (PDF) (40.5 KB)
Teil G - Anhang (PDF) (21.3 KB)
Impressum (PDF) (12 KB)
Weiterführende Links
- Kommunale Jugendarbeit Baden-Württemberg
(Informationen über aktuelle Themen und Projekte der Jugendarbeit in Baden-Württemberg)
- Kompetenzbörse des Landkreises Göppingen
(Das Jugendportal gibt nützliche Infos und Tipps, zudem kann man Recherchen anstellen zu Freizeitmöglichkeiten, Ferienjobs, Spiele- und Zeltverleih usw.)
Amt, Ansprechpartner
Sachbearbeiter/innen Kreisjugendamt
(siehe unter Jugendhilfe - grunds. Angelegenheiten, Jugendhilfeplanung)
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratamtes
(Termine nach Vereinbrung; Kontaktaufnahme bei Fragen, Wünschen, Ideen telefonisch möglich, Vereinbarung eines Gesprächstermins auch gerne vor Ort)
