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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Aufnahme- und Eingliederungsamt - Lastenausgleich

Sonstige Angelegenheiten nach dem Lastenausgleichsgesetz

Lastenausgleich, Vollarchivierung, Kriegsschadenrente

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich wurde zwischenzeitlich fast gänzlich abgewickelt. Übrig geblieben ist die Aufgabe der Rückforderung von ehemals gezahlten Entschädigungen für restituierte Vermögenswerte in den früheren Ostvertreibungsgebieten.

Selbstverständlich bleibt das Aufnahme- und Eingliederungsamt Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Lastenausgleich. Von besonderem Interesse dürften noch die Aufgaben der Vollarchivierung sowie der Kriegsschadenrente sein.

Vollarchivierung

Jede einzelne Akte, die im Lastenausgleich angelegt wurde, zeugt von einem individuellen Kriegsfolgenschicksal. Diese beispielslose Leistung nationaler Solidarität zur Beseitigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges und der Integration von Millionen Vertriebener gilt es, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, sondern das gewaltige Aktenmaterial so zu erhalten, dass es künftig auch zur Dokumentation des Vertreibungs- und Aussiedlerschicksals zwischen Kriegsende und Vertreibung dienen kann.
Die Ausgleichsverwaltung hat sämtliche Akten zu sichten und festzustellen, ob sie an das Zentrale Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth abgegeben oder ausgesondert werden.

Kriegsschadenrente

Die Kriegsschadenrente wird als Unterhaltshilfe oder als Entschädigungsrente gewährt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Seit dem 01.10.2006 ist für die Bearbeitung der Kriegsschadenrente das Bundesausgleichsamt zuständig.

Weitere Informationen

  • Rückforderung
  • Bundesarchiv
  • Bundesausgleichsamt

Amt, Ansprechpartner

Aufnahme- und Eingliederungsamt

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Geschäftsteil 2)

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

 

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