You are here:
Startseite -
Landratsamt -
Ämter A-Z -
Aufnahme- und Eingliederungsamt -
Bescheinigungen Spätaussiedler
Spätaussiedlerbescheinigungen
Bescheinigungen über Spätaussiedlereigenschaft, Vertriebenenausweise
Informationen
Bescheinigungen zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft gemäß § 15 Abs.1 bzw. § 15 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz werden seit dem 01.01.2005 durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellt. Die untere Eingliederungsbehörde stellt nur noch Zweitausfertigungen für von hier erteilte Vertriebenenausweise oder Bescheinigungen über die Spätaussiedlereigenschaft aus.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitausfertigung beträgt 30 Euro.
Mitzubringende Unterlagen
Personalausweis
Weiterführende Links
Amt, Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerinnen (Geschäftsteil 1)
Aufnahme- und Eingliederungsamt
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
