Versammlungen und Aufzüge
Anmeldung einer Versammlung
Frist
Die Veranstaltung von Demonstrationen und Versammlungen ist im Grundgesetz verankert.
Dennoch besteht die Verpflichtung für den Veranstalter einer Versammlung in einer Kreisgemeinde (ohne die Städte Göppingen und Geislingen/Steige), diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung dem Ordnungsamt des Landratsamtes anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
Formloses Schreiben mit Informationen über
- Zweck der Veranstaltung
- Name und Erreichbarkeit des Veranstalters
- Termin mit Datum und Uhrzeit
- Zeitlicher Ablauf
- Zuwege und Versammlungsart
- Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Versammlungen)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
